Stipula

Rechtliches Dokument · Ref. AGB-2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Stipula und den Auftraggebenden für alle Leistungen im Bereich Beschaffungsprozess-Information und -Begleitung.

Zuletzt aktualisiert: 25. April 2025 · Gültig ab: 1. Mai 2025 · Gerichtsstand: Freiburg (CH)
§ 1

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen Stipula (nachfolgend «Stipula» oder «wir») mit Sitz an der Rue de la Gare 24, 1700 Freiburg, Schweiz, und Organisationen oder natürlichen Personen, die Leistungen von Stipula in Anspruch nehmen (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Auftraggebende»).

Mit der Beauftragung von Stipula – schriftlich, elektronisch oder durch konkludentes Handeln – stimmen Auftraggebende diesen AGB zu. Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden finden nur dann Anwendung, wenn Stipula ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2

Begriffsbestimmungen

«Leistungen»
Schriftliche Informationspakete, Prozessaufnahmen und operative Begleitprogramme im Bereich der nicht-regulierten Aspekte öffentlicher Beschaffungsroutinen.
«Leistungspaket»
Ein klar definiertes Leistungspaket gemäss Leistungsverzeichnis (SP-01, SP-02, SP-03).
«Arbeitsergebnis»
Alle von Stipula im Rahmen eines Auftrags erstellten Dokumente, Karten, Notizen und sonstigen Unterlagen.
«Auftraggeber»
Organisationen, Behörden oder Fachpersonen, die Leistungen von Stipula beauftragen.
§ 3

Leistungsbeschreibung

Stipula bietet informations- und dokumentationsbasierte Leistungen im Bereich öffentlicher Beschaffungsprozesse an. Alle Leistungen beschränken sich auf die nicht-regulierten, operativen Aspekte von Beschaffungsroutinen. Keine der Leistungen stellt eine Rechts-, Steuer- oder Vergaberechtsberatung dar.

SP-01 · Beschaffungs-Lesepaket (CHF 165)

Ein schriftliches Informationspaket zur operativen Fachsprache öffentlicher Beschaffungsprogramme. Inhalte: Ausschreibungsdokumentenstruktur, Einreichungsfristen, interne Prüfformate, Informationsraumpraktiken.

Lieferfrist: 5 Werktage ab Auftragsbestätigung · Lieferformat: PDF

SP-02 · Prozessaufnahme Ausschreibung (CHF 540)

Eine moderierte schriftliche Erfassung der internen Beschaffungsroutinen einer Organisation. Umfang: Eingangsformate, interne Übergabepunkte, Kalendermarken, Dokumenteninventar. Ergebnis: Prozessnarrativ, Verantwortungsplan auf Teamebene, operative Hinweisliste.

Lieferfrist: 8 Werktage ab vollständiger Informationsübermittlung · Lieferformat: PDF

SP-03 · Operative Beschaffungsbegleitung (CHF 950/Zyklus)

Ein neunmonatiges Begleitprogramm in drei Quartalszyklen mit je einer Arbeitssitzung und einem schriftlichen Zyklusbericht. Inhalte: Routinedrift, Kalenderausrichtung, Dokumentenbestand, Informationsraumklarheit.

Laufzeit: 9 Monate · 3 Zyklen · Preis pro Zyklus: CHF 950

Stipula erbringt keine Leistungen, die einer beruflichen Zulassung bedürfen. Alle Arbeitsergebnisse sind als interne Arbeitsmittel konzipiert und ersetzen keine Fachberatung durch lizenzierte Praktikerinnen und Praktiker.

§ 4

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Stipula eine schriftliche oder elektronische Anfrage der Auftraggebenden mit einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) beantwortet. Eine Beauftragung durch Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

Stipula behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Auftrag ausserhalb des definierten Leistungsbereichs liegt oder Interessenkonflikte bestehen.

§ 5

Preise und Zahlung

Alle Preise sind Festpreise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

Leistung Preis Abrechnung
SP-01 Beschaffungs-Lesepaket CHF 165 Einmalig, vor Lieferung
SP-02 Prozessaufnahme CHF 540 Einmalig, bei Auftragserteilung
SP-03 Beschaffungsbegleitung CHF 950 / Zyklus Pro Quartalszyklus, im Voraus

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Stipula vor, Leistungen bis zum Eingang der Zahlung zu unterbrechen.

§ 6

Lieferfristen

Lieferfristen gelten ab dem Zeitpunkt der vollständigen Auftragserteilung sowie der vollständigen Übermittlung aller erforderlichen Informationen durch die Auftraggebenden.

  • SP-01: 5 Werktage ab Auftragsbestätigung und Zahlungseingang
  • SP-02: 8 Werktage ab vollständiger Informationsübermittlung
  • SP-03: Zyklusberichte innerhalb von 5 Werktagen nach der jeweiligen Arbeitssitzung

Stipula informiert rechtzeitig, wenn Fristen aus nicht von Stipula zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden können.

§ 7

Geistige Eigentumsrechte

Alle von Stipula erstellten Arbeitsergebnisse – einschliesslich Beschreibungen, Karten, Hinweislisten und schriftlicher Zusammenfassungen – bleiben geistiges Eigentum von Stipula. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne organisatorische Zwecke.

Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ist ohne schriftliche Zustimmung von Stipula nicht gestattet.

§ 8

Pflichten der Auftraggebenden

Für eine sachgerechte Leistungserbringung sind die Auftraggebenden verpflichtet:

  • Vollständige und korrekte Informationen über interne Beschaffungsroutinen bereitzustellen
  • Einen sachkundigen internen Ansprechpartner für Rückfragen zu benennen
  • Zu vereinbarten Arbeitssitzungen (SP-03) teilzunehmen oder rechtzeitig zu verschieben
  • Stipula über relevante Änderungen im Beschaffungsumfeld zu informieren, die den Auftrag betreffen
§ 9

Haftungsbeschränkung und Disclaimer

Wichtiger Hinweis

Alle Leistungen von Stipula sind informations- und dokumentationsbasiert. Sie ersetzen keine Rechts-, Vergaberechts- oder Steuerberatung. Auftraggebende sind für die Hinzuziehung geeigneter Fachberater eigenverantwortlich.

Stipula haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Gesamthaftung von Stipula gegenüber einem Auftraggeber ist auf den im betroffenen Auftrag in Rechnung gestellten Betrag beschränkt.

§ 10

Vertraulichkeit

Stipula behandelt alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Informationen über interne Prozesse, Strukturen und Entscheidungsabläufe der Auftraggebenden vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses und ohne zeitliche Begrenzung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder auf Basis gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 11

Kündigung

Einmalige Leistungen (SP-01, SP-02) können bis zur Aufnahme der Arbeiten durch Stipula schriftlich storniert werden. Bereits begonnene Arbeiten werden zum Zeitwert abgerechnet.

Das Begleitprogramm SP-03 kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Quartalszyklus schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Zyklusleistungen bleiben abzugelten.

§ 12

Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese AGB und alle Auftragsbeziehungen mit Stipula unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Freiburg, Schweiz.

Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich beide Seiten zunächst um eine einvernehmliche Lösung durch direktes Gespräch. Erst nach erfolglosem Schlichtungsversuch wird der ordentliche Rechtsweg beschritten.

§ 13

Änderungen der AGB

Stipula behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und gelten für neue Aufträge ab dem Datum der Veröffentlichung. Laufende Aufträge bleiben von der Änderung bis zu ihrer Beendigung unberührt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.